ISDS Fallführung

Datenschutz und Informationsschutz strukturiert umsetzen – mit ISDS und praxistauglicher Unterstützung

Fallführungssoftware, sensible personenbezogene Daten, digitale Verwaltungsprozesse: Was für Behörden längst Alltag ist, wird auch in sozialen Einrichtungen und kleinen Unternehmen zunehmend zur Realität – und damit zur Herausforderung. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sich an klare rechtliche Vorgaben halten – etwa die DSGVO oder nationale Datenschutzgesetze. Doch wie lassen sich Datenschutz und Informationsschutz wirksam und ressourcenschonend umsetzen?

Ein erprobter Ansatz ist das sogenannte ISDS-Konzept – ein integriertes System für Informationssicherheit (IS) und Datenschutz (DS), das sich nicht nur für grosse Verwaltungen, sondern auch für kleinere Organisationen hervorragend eignet.

Die Grundelemente:

  • Kontext- und Risikoanalyse (Was muss geschützt werden?)
  • Zieldefinition und Leitlinien (Was ist unsere Haltung zu Datenschutz/Informationsschutz?)
  • Massnahmenplanung (Was tun wir konkret?)
  • Dokumentation und Nachweis (Was können wir im Fall der Prüfung belegen?)
  • Kontrolle und Verbesserung (Wie stellen wir Aktualität und Wirksamkeit sicher?)

ISDS – mehr als nur ein Pflichtprogramm für Behörden

In grösseren Verwaltungen ist ein ISDS-System heute verpflichtend – z. B. im Sozial- oder Gesundheitsbereich, wo mit besonders schützenswerten Daten gearbeitet wird. Dabei haben sich klare Strukturen etabliert: standardisierte Schutzbedarfsanalysen, verpflichtende Richtlinien, regelmässige Audits.

Praxisbeispiel in Kürze: ISDS bei einer sozialen Beratungsstelle

Eine kantonale Fachstelle für Familienberatung mit rund +100 Beratern und Beraterinnen bearbeitet täglich sensible personenbezogene Daten – von Kindern, Eltern, Betreuenden. Im Rahmen der Fallführung wurde ein ISDS-Konzeptgemeinsam aufgebaut und schrittweise implementiert.

  • Nutzung einer Fallführungssoftware mit integriertem Rechtemanagement
  • Einführung klarer Zuständigkeiten und Notfallprozesse
  • Schulung aller Mitarbeitenden zur Sensibilisierung
  • Einführung eines rollenbasierten Zugriffssystems

…sind nur einige Massnahmen, welche eingeführt wurden.

Die Beratungsstellen sind für die DSGVO-Anforderungen nachweislich gewappnet und es wurde gemeinsam intern mehr Sicherheit und Klarheit geschaffen.

ISDS ist machbar – auch ohne eigene Rechts- oder IT-Abteilung

Der Schutz personenbezogener Daten ist keine Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Doch besonders in kleinen Unternehmen oder sozialen Einrichtungen fehlen oft Zeit, Personal oder Know-how für ein vollumfängliches Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement.

Ein ISDS-Konzept bietet eine praxistaugliche Lösung – skalierbar, nachvollziehbar und übertragbar. Mit moderner Software, klaren Vorlagen und externer Beratung gelingt der Einstieg auch ohne grosse Vorinvestitionen.

Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich in einer Demo die wesentlichen technischen Aspekte für eine sichere und datenschutzkonforme Lösung auf und unterstützen Sie ebenfalls bei organisatorischen Anpassungen.