Barrierefreiheit & Benutzerfreundlichkeit in der Fallführung
Digitale Fallführung: Mehr Zugänglichkeit für die MVB
Die Digitalisierung im Sozialwesen hat in der Fallführung vieles vereinfacht. Doch digitale Prozesse sind nur dann wirklich wirksam, wenn alle Fachpersonen – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Kenntnissen – gleichberechtigten Zugang haben. In der Mütter- und Väterberatung (MVB), wo unterschiedliche Rollen und Teams mit einer Fallführungssoftware arbeiten, sind Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit zentrale Erfolgsfaktoren für eine funktionierende Lösung.
Warum barrierefreie Fallführung wichtig ist
Eine barrierefreie Anwendung sorgt dafür, dass niemand vom Zugang zu einem digitalen System ausgeschlossen wird – weder intern noch extern.
Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern eine Chance, die Fallführung im Sozialwesen inklusiver und effizienter zu gestalten.
Relevante Standards und gesetzliche Grundlagen
Für Organisationen im öffentlichen oder sozialen Bereich gelten klare Anforderungen:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
- eCH-0059 Accessibility-Standard des Bundes
Diese Vorgaben legen fest, wie digitale Tools im Sozialwesen aufgebaut sein müssen, um barrierefrei genutzt zu werden – auch im Rahmen der Fallführung.
Barrierefreiheit in der Praxis: Wie Softwarelösungen geprüft werden
Es gibt eine grosse Auswahl an Tools, welche für die Ermittlung der Barrierefreiheit eingesetzt werden können:
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tools)
- Kontrastchecker
- Google Lighthouse
- Screenreader wie VoiceOver (Apple) oder TalkBack (Android)
Diese Werkzeuge helfen zu erkennen, wo die digitale Fallakte oder Benutzeroberfläche verbessert werden kann.
WCAG-Prinzipien einfach erklärt – so funktioniert barrierefreie Fallführung
- Wahrnehmbarkeit
- Farbkontraste beachten
- Links nicht nur durch Farbe kennzeichnen
- Alt-Texte für alle sinntragenden Bilder bereitstellen
- Bedienbarkeit
- Tastatursteuerung durchgängig möglich
- Grosse Klickflächen für mobil eingeschränkte Nutzer
- Keine störenden Animationen oder blinkenden Elemente
- Verständlichkeit
- Intuitive Navigation und klare Formulargestaltung
- Beispieltexte und Hilfetexte bei Eingabefeldern
- Sprechende Links wie „Formular speichern“ statt „Hier klicken“
- Robustheit
- Kompatibel mit verschiedenen Geräten und Hilfstechnologien
- Korrekte HTML-Struktur und skalierbare Darstellung
- Standardisierte Tabellen und semantisch sauberer Code
Fazit: Barrierefreiheit ist kein Add-on – sondern Kernbestandteil moderner Fallführung
Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit verbessern nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Qualität der digitalen Fallarbeit. Sie ermöglichen eine Software, die alle Beteiligten im Sozialwesen gleichwertig unterstützt.

