Die Digitalisierung erleichtert viele Prozesse im Alltag – von der Anmeldung eines Kindes in der Schule bis hin zur Organisation von Patientenakten oder Rechtsfällen. Doch nicht für alle Menschen ist der Zugang zu digitalen Lösungen selbstverständlich. Gerade im Bereich der Fallführungssoftware, die von verschiedenen Personengruppen genutzt wird, sind Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit entscheidend.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Zugang für alle: Barrierefreiheit bedeutet, digitale Anwendungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Eine barrierefreie Softwareoberfläche ist ein Schlüssel, um sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird. Dies ist besonders wichtig, da Fallführungssoftware oft in sensiblen Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder Sozialdiensten eingesetzt wird, in denen es um den direkten Zugang zu essenziellen Leistungen geht.
Wettbewerbsvorteil durch Inklusion: Eine barrierefreie Software ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil. Sie sorgt für eine bessere Benutzererfahrung und steigert die Zufriedenheit aller Nutzer, einschliesslich externer Zielgruppen wie Eltern, Schüler oder Patienten.
Gesetzliche Anforderungen an Barrierefreiheit
In der Schweiz gibt es spezifische gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass digitale Angebote barrierefrei sind. Dazu gehören:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Dieses Gesetz fordert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und legt fest, dass digitale Angebote zugänglich sein müssen.
- Web Accessibility Initiative (WAI) der WCAG 2.1: Die Web Content Accessibility Guidelines werden international anerkannt und dienen als Grundlage für barrierefreie Web- und Softwareentwicklung.
- eCH-0059 Accessibility Standard des Bundes: Dieser Standard beschreibt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten und orientiert sich stark an den WCAG-Richtlinien.
Praxisbezug für Fallführungslösungen mit öffentlichen Webseiten hinsichtlich Barrierefreiheit
Es gibt eine grosse Auswahl an Tools, welche für die Ermittlung der Barrierefreiheit eingesetzt werden können:
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tools)
- Kontrastchecker
- Screenreader: Google Talk (Back für Android und Apple VoiceOver für iOS)
- Google Lighthouse: Google Lighthouse ist ein automatisierter Test, zur Überprüfung der “Accessibility Essentials” wie Kontraste, Schriftgrösse, Labels, Touch Targets oder Alt-Texte. Die Browsererweiterung Headingsmap bietet einen sehr guten Überblick über die Überschriften und die gesamte Struktur einer Website Lighthouse – Chrome Web Store.
Praktische Umsetzung: Wie stellt eure Software Barrierefreiheit sicher?
Die WCAG – Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 umfassen vier Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit
- Linkstyles anpassen: Links im Text sollten nicht ausschliesslich durch Farbe hervorgehoben werden. Zusätzliche Kennzeichnungen wie Icons, Unterstreichungen oder Hintergrundflächen machen sie auch für Menschen mit Farbsehschwächen wahrnehmbar.
- Ausreichende Farbkontraste: Text und Hintergrund müssen sich deutlich unterscheiden, um Lesbarkeit und Navigation zu gewährleisten. Farbkontraste helfen sowohl Menschen mit Sehbehinderungen als auch Personen, die Geräte bei schwierigen Lichtverhältnissen nutzen.
- Bereitstellung von Textalternativen: Alle sinntragenden Bilder sollten mit Alt-Texten versehen sein, und wesentliche Informationen von Infografiken müssen auch für Screenreader zugänglich sein.
Bedienbarkeit
- Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen, von der Navigation bis hin zu interaktiven Elementen, müssen vollständig über die Tastatur bedienbar sein. Besonders wichtig ist, dass der Weg zu einem Ziel (z. B. zu einem PDF) ebenso zugänglich ist wie das Ziel selbst.
- Klickflächen und Bewegungen: Klickflächen sollten gross genug sein, um auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen leicht genutzt werden zu können. Inhalte sollten keine störenden Bewegungen, nervöse Animationen oder flimmernde Inhalte enthalten, um Belastungen, z. B. für Epileptiker:innen, zu vermeiden.
Verständlichkeit
- Klare Navigation und Texte: Die Struktur einer Website sollte intuitiv bedienbar sein. Fachbegriffe und Abkürzungen müssen erklärt werden.
- Hilfestellungen bei Formularen: Beispieltexte oder Hinweise erleichtern das Ausfüllen von Eingabefeldern und sorgen für Klarheit.
- Sprechende Links: Links sollten beschreibend sein, damit ihre Funktion auch ohne den Kontext eindeutig ist.
Robustheit
- Maximale technische Kompatibilität: Inhalte sollten mit aktuellen und zukünftigen User Agents sowie assistierenden Technologien kompatibel sein.
- Semantisch korrekter Code: Eine korrekte Titelhierarchie, sprechende Links, und standardisierte Tabellen erleichtern Screenreadern das Vorlesen der Inhalte.
- Geräteunabhängige Nutzung: Die Website sollte auf verschiedenen Geräten, von Desktops bis hin zu mobilen Geräten, optimal skalierbar sein. Dazu gehört auch die Anpassung von Schriftgrössen und die Berücksichtigung von Situationen, in denen ein Gerät fixiert ist (z. B. bei der Nutzung durch Menschen im Rollstuhl).
Fazit: Barrierefreiheit als Kernbestandteil moderner Software
Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit gehen Hand in Hand. Sie schaffen nicht nur eine bessere Nutzererfahrung, sondern tragen auch zu einem positiven Unternehmensimage bei. Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Chance, Software zu entwickeln, die für alle Menschen gleichermassen nutzbar ist. Die spezifischen Anforderungen stimmen wir gerne mit ihrem Unternehmen in einem unverbindlichen Workshop ab. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für weitere Informationen.
Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich in einer Demo die wesentlichen technischen Aspekte für eine sichere und datenschutzkonforme Lösung auf und unterstützen Sie ebenfalls bei organisatorischen Anpassungen.